Echt, authentisch und kompetent

Das Provisionsmodell für Münster, Borken und das Münsterland

Formen der Erfolgsvergütung

Ende 2020 hat der Gesetzgeber in Sachen Maklerprovision für Einfamilienhäuser sowie Wohnungen Folgendes entschieden: Der Verkäufer, d.h. der Auftraggeber, muss mindestens die Hälfte der Courtage zahlen und kann bis zu 100 % übernehmen. Das liegt im Ermessensspielraum des Verkäufers. Für den Käufer bedeutet dies, dass er maximal 50 % der Maklerprovision selbst tragen muss.

Dr. Kleeberg Immobilien empfiehlt, die Entscheidung über die Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer aus Vertriebssicht zu treffen und diese damit von der jeweiligen Marktsituation abhängig zu machen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen würde das eine 50:50 Regelung bei der Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer bedeuten.

Bei allen weiteren Immobilien wie zum Beispiel Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien ist die Zuordnung der Courtage frei wählbar. In der Regel wird sie vom Käufer übernommen. Letztlich ist es jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und eine Abwägung, wie der optimale Verkaufserlös erzielt werden kann. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an

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