Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Dr. Kleeberg Immobilien GmbH
Bergstraße 68
48143 Münster
Sitz Hamburg, Amtsgericht Hamburg / Handelsregisternummer: HRB 138901
Vertreten durch den Geschäftsführer
Dr. Jan Dr. Kleeberg
Kontakt
Telefon: 0251 14981890
Telefax: 0251 14981899
E-Mail: jk@kleeberg-immobilien.de
Ust-ID-Nr.: DE 118 547 082
Wir gehen als Immobilienmakler einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) nach. Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO (Makler, Bauträger und Baubetreuer).
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse
Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
Tel.: +49 40 42804-6821 / Fax: +49 40 42804-6256
E-Mail: verbraucherschutz@hamburg-nord.hamburg.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Dr. Jan Dr. Kleeberg, Bergstraße 68 48143 Münster
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Kleeberg Immobilien GmbH
1. Weitergabeverbot
Unsere Angebote und Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe unserer Angebote, Informationen und Objektnachweise an Dritte ist dieser nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung befugt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
2. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.
Werden wir von beiden Vertragsteilen damit beauftragt, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und ist der Käufer Verbraucher, verlangen wir eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt auch für die andere Vertragspartei.
3. Eigentümerangaben
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir, die diese Informationen nur weitergeben, übernehmen für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht und wird zur Zahlung fällig, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Unser Provisionsanspruch erlischt oder verringert sich nicht, wenn der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
5. Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber erteilt uns hiermit Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
6. Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
7. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, uns die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Porto, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten usw.) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
Ebenso haben wir Anspruch auf Ersatz der uns entstandenen Auslagen, Kosten und nachzuweisenden Aufwendungen, wenn der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
8. Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
10. Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Sie können diese Plattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufen. Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. Wir nehmen zurzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten teil.
11. Schlussbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären.
Die Kündigungen des Maklervertrages bedarf mindestens der Textform (§ 126b BGB).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz der Dr. Kleeberg Immobilien GmbH.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahekommt.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich – mindestens in Textform – anerkennen. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Stand: 25.01.2021